Rentabilität

Bewirtschaftungskosten-Rechner

Detaillierte Berechnung aller nicht umlagefähigen Kosten nach Kostenblöcken A-E.

Basisdaten
Wohnfläche
Baujahr
Wohnungstyp
Kaltmiete (monatlich)
Nicht umlagefähige Nebenkosten
VerwaltungStandard: 25 €/Monat
€/Mon.
LeerstandMietausfallwagnis nach ImmoWertV
%
InstandhaltungNach II. BV (Peterssche Formel)
€/m²
WEG-RücklageFür Gemeinschaftseigentum (ETW)
€/m²
Sonstige NKNicht umlagefähige Betriebskosten
%
Aufschlüsselung Bewirtschaftungskosten
Verwaltung25 €
Leerstand (2.0%)24 €
Instandhaltung47 €
WEG-Rücklage40 €
Sonstige NK (1.5%)18 €
Gesamt154 €

Gesetzliche Grundlage:

II. BV (Betriebskostenverordnung): Regelt, welche Kosten auf Mieter umlagefähig sind. Die Instandhaltungsrücklage nach Petersscher Formel orientiert sich am Baujahr.

ImmoWertV: Immobilienwertermittlungsverordnung definiert Standardwerte für Leerstandsrisiko und Bewirtschaftungskosten zur Immobilienbewertung.

WEG-Rücklagen: Bei Eigentumswohnungen (ETW) sind Rücklagen für Gemeinschaftseigentum nach § 21 WEG zwingend erforderlich.

So funktioniert's

Warum ist dieser Rechner wichtig?

Bewirtschaftungskosten sind die "versteckten Kosten" einer Immobilie. Viele Investoren kalkulieren nur mit Kaltmiete minus Kreditrate – und vergessen dabei, dass 10-15% der Mieteinnahmen für nicht umlagefähige Kosten draufgehen. Die Folge: Der vermeintlich positive Cashflow entpuppt sich als Verlustgeschäft.

Dieser Rechner arbeitet nach der II. Berechnungsverordnung (II. BV), die bundesweit für Wohngebäude gilt. Die Systematik in Kostenblöcke A-E ist Standard bei Banken, Gutachtern und Immobilienbewertungen.

Die 5 Kostenblöcke (nach II. BV)

Block A: Verwaltungskosten

Hausverwaltung (ca. 20-30€/Monat bei WEG), Buchhaltung, Jahresabrechnung

Block B: Mietausfallwagnis

Leerstandsrisiko (2-5% der Jahreskaltmiete je nach Lage und Objektzustand)

Block C: Instandhaltungskosten

Nach Peters-Formel: Abhängig von Baujahr und Wohnfläche (0,80-1,50€/m²/Monat)

Block D: WEG-Rücklagen

Gesetzlich vorgeschrieben nach § 28 WEG (ca. 0,50-1,00€/m²/Monat)

Block E: Nicht umlagefähige Betriebskosten

Hausgeld-Anteil, der nicht auf Mieter umgelegt werden kann (ca. 20-25% des Hausgeldes)

Warum ist diese Berechnung korrekt?

Rechtsgrundlagen & Quellen:

  • II. Berechnungsverordnung (II. BV): Amtliche Systematik für Bewirtschaftungskosten
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) § 28: Instandhaltungsrücklage ist Pflicht
  • Peters-Formel: Anerkannte Methode zur Berechnung von Instandhaltungskosten (seit 1980)
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV): Definiert umlagefähige vs. nicht umlagefähige Kosten

Praxis-Tipp

Faustregel: Kalkulieren Sie bei Eigentumswohnungen mit mindestens 150-200€/MonatBewirtschaftungskosten, bei Mehrfamilienhäusern mit 12-15% der Jahreskaltmiete. Lieber zu vorsichtig als zu optimistisch!

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